Logo-Toyota
Logo Stoecklin

 

           Geschäftsbedingungen der Firma Günter Pflaumer Staplertechnik

 1. Allgemeines

    Allen Angeboten, Kaufverträgen und sonstigen Rechtsgeschäften liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde.

    Verkäufe und sonstige Verträge werden nur und auf Grund unserer Auftragsbestätigung und unserer ihr zugrunde liegenden Bedingungen für uns verbindlich. Soweit im Einzelfall von unseren Bedingungen abweichende Vereinbarungen getroffen werden, insbesondere wenn bei Verhandlungen erwähnte bestimmte Eigenschaften als zugesichert gelten sollen, haben sie nur Gültigkeit, wenn sie in der Auftragsbestätigung enthalten oder durch uns besonders schriftlich bestätigt worden sind. Etwaige Einkaufsbedingungen eines Bestellers oder im Einzelfall einer Bestellung zugrunde gelegten Bedingungen wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn sie bei Erteilung der Auftragsbestätigung nicht noch einmal ausdrücklich von uns zurückgewiesen werden. Spätestens mit der Annahme der Ware gelten unsere Bedingungen als anerkannt. Unsere Angebote sind freibleibend in dem Sinne, dass sie als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an uns gelten.

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages und dieser Bedingungen. Bestimmungen des Einzelvertrages sind bei Unklarheiten in erster Linie nach diesen Geschäftsbedingungen, nur hilfsweise nach den gesetzlichen Bestimmungen auszulegen. In jedem Fall gilt ausschließlich deutsches Recht.

    2. Preise

    Unsere Preise verstehen sich ab unserem Lager oder dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Versandort, sofern nicht ausdrücklich Frankolieferung vereinbart ist. Die etwaige Vereinbarung einer Frankolieferung hat nur dann Gültigkeit, wenn die Ware in einem geschlossenen Posten abgenommen wird.

    3. Zahlungsbedingungen

    Unsere Rechnungen sind grundsätzlich bei Übergabe der Ware netto ohne Abzug in bar am Sitze unserer Gesellschaft zu bezahlen. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums unserer Rechnungen sind wir berechtigt, vom Verfalltage an ohne besondere Fristsetzung Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen für Geschäftskredite zuzüglich Provision und Kosten für Kreditanspruchnahme zu berechnen.

    Wechsel und Schecks werden von uns nur zahlungshalber angenommen. Schecks gelten nur dann als Barzahlung, wenn sie uns rechtzeitig zugesandt werden, dass deren Einlösung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist erfolgen kann. Vordatierte Schecks werden nicht in Zahlung genommen. Bei Zahlung durch Akzept oder Kundenwechsel behalten wir uns die Annahme vor. Nach den Allgemeinen Bankbedingungen dürfen die Abschnitte nur eine Laufzeit bis zu 3 Monaten haben und müssen zahlbar gestellt sein bei einem Kreditinstitut am Ort einer Landeszentralbankstelle. Bis zur Fälligkeit der Rechnung tragen wir die Diskontspesen. Nach diesem Zeitpunkt werden die Diskontsätze unserer Banken bis zum Fälligstag der Abschnitte berechnet. Wechselstempelgebühren gehen zu Lasten des Abnehmers. Ein Recht auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung steht  unserem Vertragspartner wegen etwaiger Ansprüche gegen uns nur zu, wenn seine behauptete Gegenforderung unbestritten und fällig ist oder ein rechtskräftiger Titel gegen uns vorliegt.

    Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sorfortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge, dies gilt auch für Wechselforderungen mit späterer Fälligkeit.  Sie berechtigen uns, Sicherheit und hinsichtlich noch ausstehender Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag oder dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Wir sind ferner berechtigt, die Weiterveräußerung oder Weiterbenutzung der noch unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu untersagen und die Gegenstände unter Ausschuß jeglichen Zurückbehaltungsrecht wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich von uns schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der von uns ohne Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Käufer nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlagen. Kommt der Käufer diesen Pflichten nicht innerhalb angemessener First nach, so sind wir zur freihändigen Veräußerung unseres Vorbehaltsguts unter Anrechnung des erzielten Erlöses auf unsere Schadenersatzforderung berechtigt.

    Solange der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung im Rückstand ist, sind wir nicht verpflichtet, etwaige Reklamationen, Ersatzteilbestellung usw. zu erledigen.

    4. Eigentumsvorbehalt

    Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamte Verbindlichkeit aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Waren bezahlt ist.

    Soweit der Käufer Händler ist, darf er die gelieferte, noch in unserem Eigentum stehende Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Soweit der Käufer die gelieferte, noch in unserem Eigentum steigende Ware im eigenen Betrieb verwendet, darf eine Weiterveräußerung nur mit unserer vorherigen Zustimmung erfolgen. In jedem Falle ist eine Weiterveräußerung nur dann statthaft, wenn der Abnehmer unseres Kunden nicht die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat, bzw. seine etwa zur Abtretung vorbehaltene Zustimmung erteilt. Sicherungsüberrechnung und Verpfändung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet. Von bevorstehnder oder vollzogener Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

    Kommt der Käufer trotz Mahnung mit der Begleichung seiner Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen in Rückstand, so sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten Waren an uns zu verlagen, die Waren an ihrem jeweiligen Stand- oder Lagerort abzuholen und in unseren Besitz zu nehmen, ohne dass der Käufer Einwendungen aus seinem Besitz an den Waren gegen deren Wegnahme erheben kann.

    Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten einschließlich seiner Gewinnspanne an uns ab. Soweit unser Abnehmer Händler ist oder als Nichthändler die gelieferte Ware mit unserer Zustimmung weiterveräußert hat, ist er berechtigt, die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung im eigenen Namen treuhänderisch für uns einzuziegen. Wir sind jedoch nach freiem Ermessen berechtigt, die Abtretung dem Drittschuldner bekonntzugeben. Der Käufer ist verpflichtet, uns zur

    Geltendmachung unserer Rechte die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehalts hat er Käufer die Pflicht, den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und die anfallenden Reparaturen umgehend – soweit diese nicht unter die Garantie fallen auf seine Kosten – durchführen zu lassen. Er hat ferner unserem Beauftragten jederzeit die Besichtigung zu gestatten.

    Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Käufer Geräte auf seine Kosten gegen Maschinenschaden, Feuer- und Wasserschaden sowie gegen Diebstahl zu versichern und uns dies auf Verlangen nachzuweisen.

    5. Vermietung von Geräten

    Bei Reparatur eines Gerätes durch uns  vermieten wir zu Sonderkonditionen: Wir gewähren 50 % auf unsere Mietpreisliste und berechnen maximal 10 Tage ab Reparaturerteilung, die unmittelbar zu erfolgen hat. Voraussetzung ist natürlich, das die Reparaturrechnung vollständig beglichen wird.

    6. Maße, Gewicht, Leistungen usw.

    Unterlagen zu Angeboten und Auftragsbestätigungen wie Abbildungen, Angaben über Gewichte, Abmessungen, Leistungen, Baujahr, Typ, Betriebsstoffverbrauch eines Gerätes, desgleichen über Dauer oder   Umfang einer Vorbenutzung bei Gebrauchtgeräten usw. sind nur annähernd. Sie sind daher unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder einer schriftlichen Zusatzvereinbarung garantiert sind.

    7. Verpackung

    Unsere Ware wird, soweit dies vereinbart wird oder nach  unserem Ermessen erforderlich ist, in handelsüblicher Weise und auf Kosten des Käufers verpackt. Mängel der Verpackung können nicht gegen uns geltend gemacht werden, wenn dies in der bei uns üblichen Weise erfolgte; auch kann der Käufer aus dem von der Eisenbahn verlangten Frachtbriefvermerk „Mangelhaft verpackt aufgeliefert“ oder „Unverpackt aufgeliefert“ keinerlei Ansprüche gegen uns herleiten.

    8. Lieferung

    Der Versand erfolgt für Rechnung des Käufers bzw. Mieters unfrei. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Versandweg, Beförderung und Schutzmittel unserer Wahl unter Ausschuß unserer Haftung überlassen. Die Transportgefahr trägt in allen Fällen der Käufer. Bruchversicherung erfolgt nach unserem Ermessen auf Kosten des Käufers. Entsprechende Regelung gilt für den Mieter.

    9. Lieferzeit und Lieferungshindernisse

    Angebotene Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten. Sie sind für uns unverbindlich. Ist ausnahmsweise eine Lieferzeit als verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführeungseinzelheiten. Die Überschreitung der Frist oder eines  vereinbarten Termins gibt dem Käufer unter Ausschuß sonstinger Ansprüche nur das Recht, durch  Einschreibebrief Nachfrist zu setzen, die mindestens einen Monat betragen muß und nach fruchtlosem Ablauf derselben vom Vertrag zurückzutreten. Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens und die wir trotz der nach den Umständen des Talles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kannten – gleichviel ob sie bei uns oder einem Vorlieferant eintreten – z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen und Ersatzteilen usw., sind wir berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlagern. Die gleichen Rechte stehen uns im Falle von Streik und Aussperrungen bei uns, unseren Unter- oder Vorlieferanten sowie bei dem Transportgewerbe zu. Wir werden solche Umstände unseren Kunden unverzüglich mitteilen.

    10. Mängelrüge und Garantie

    a) Fabrikneue Geräte

    Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn sie uns nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem Eingang der Lieferung zugegangen sind. Dies gilt insbesondere für Mängel in Bezug auf die außere Beschaffenheit und vollständigkeit der Lieferung. Lediglich solche Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, können noch nach Ablauf der Frist geltend gemacht werden. Sie sind unverzüglich spätestens aber zwei Wochen nach Entdeckung des Fehlers zu rügen. Nach Ablauf von 6 Monaten vom Tage des Abgangs der Ware ab Versandort bzw. schon nach 1000 Betriebsstunden, wenn diese vor Ablauf der Sechsmonatsfrist verstrichen sind, können Mängelansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Schaden, die auf natürliche Abnutzung oder  unsachgemäßer Behandlung ruhen, sind von der  Garantie ausgenommen. Im übrigen erstreckt sich die Garantie nur auf den ersten Erwerber und erlischt mit der Weiterveräußerung durch diesen. Der Kauf eines Gerätes bei uns durch einen Händler gilt nicht als Ersterwerb. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mägel an Ort und Stelle selbst oder durch einen Beauftragten festzustellen. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf bei Verlust des Garantiesanspruches an dem bemängelten Stück nichts geändert werden. Für nachweisbar infolge von Herstellungs- oder Materialfehlern unbrauchbare Teile übernehmen wir dahingehend Gewähr, dass wir nach unserer Wahl entweder die schadhaften Teile, die gemäß unserer Anweisung fracht- und spesenfrei an uns oder an eine andere Stelle zu senden sind kostenfrei instandsetzen, oder kostenlos durch andere Stücke ersetzen. Wir sind berechtigt die Beanstandung durch eine von uns genannte Werkstatt oder auch an Ort und Stelle durch einen entsandten Monteur beheben zu lassen. Bei kostenloser Ersatzlieferung von Teilen die innerhalb der Gewährleistungsfrist ersetzt und durch einen Monteur oder eine von uns beauftragte Werkstatt eingebaut werden, sind die Kosten für die Monteurgestellung durch uns oder die beauftragte Werkstatt (Fahrgeld, Arbeitslohn, Auslösung usw.) vom Besteller zu  tragen.

    Ein Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgentwelcher Art, insbesondere entgangenen Gewinn oder Wiedererstattung der unmittelbar oder mittelbar durch die Annahme, Verwendung oder den Ausfall fehlerhafter Geräte dem Empfänger erwachsenen Kosten, ist ausgeschlossen. Garantieansprüche verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.

    Sollte eine von uns nach Abs. 5 gewählte Instandsetzung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgen oder sich als unmögich erweisen, so steht dem Käufer nur das Recht zu, nach Setzung einer angemessenen Frist, die mind. zwei Wochen betragen muß und innerhalb deren wir uns noch zur Lieferung eines neuen Ersatzteiles entschließen können, vom Vertrag unter Ausschuß aller sonstigen Ansprüche zurückzutreten.

    Für ein etwaiges Verschulden von Erfüllungsgehilfen hatten wir nur in gleichem Umfang wie nach vorstehenden Bedingungen.

    b) Gebrauchte Geräte

    Gebrauchte Geräte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich bei Vertragsabschluß bzw. am vereinbarten Liefertag befinden. Dem Käufer wird das Recht eingeräumt und Gelegenheit gegeben, die Ware vor Vertragsabschluß oder vor Lieferung zu besichtigen und zu prüfen. Nimmt er oder von ihm Beauftragte die Ware ohne Beanstandung ab, so erkennt er die Ware im Zustand der Übergabe als Erfüllung des Vertrages an. Das gleiche gilt, wenn er oder sein Beauftragter – gleich aus welchem Grunde – nur teilweise oder keinen Gebrauch von der ihm eingeräumten Befugnis macht.

    Obige Vereinbarung für gebrauchte Geräte gilt in soweit, als das von uns keine für das Gerät entsprechende Garantie vereinbart wurde.

    Diese Garantiebedingungen  sind wie folgt:

    Soweit nicht laut Garantievereinbarung abweichende Regelungen getroffen sind, gelten nachstehendeGaranti bedingungen

    § 1 Inhalt der Garantie

    1.

    Der Verkäufer  gibt dem Käufer eine Garantie , die die Funktionsfähigkeit der in § 2 Ziff. 1 genannten Bauteile für die vereinbarte Laufzeit umfaßt

    2.

    Verliert ein solches Bauteil innerhalb der Garantielaufzeit unmittelbar und nicht infolge eines Fehlers nicht garantierter Bauteile seine Funktionsfähigkeit, hat der Käufer Anspruch auf eine dadurch erforderliche, fachgerechte Reparatur durch Ersatz oder Instandsetzung des Bauteils. Die Regelung über den Selbstbehalt und über die Grenze des Wiederbeschaffungswertes (§5 Ziff. 2) gilt entsprechend. Die Garantie begründet keine Ansprüche auf Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages ) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). Bei größeren garantiebedingten Schäden bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, das beschädigte Gerät zurückzunehmen. Bei Rücknahme wird der Verkaufspreis erstattet. Für die Dauer der Nutzung berechnen wir eine monatliche Miete in der Höhe von 10% des Kaufpreises (max. 600% und max. für 3 Monate)

    3.

    Zu den unter die Garantie fallenden Reparaturarbeiten gehören auch Prüf-, Meß- und Einstellarbeiten, wenn sie im Zusammenhang mit der Behebung eines Garantieschadens erforderlich sind, nicht aber vom Hersteller vorgeschriebene Kraftstoffe, Öle, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeiten, Fette, Reinigungsmittel, Filtereinsätze und für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden (z.B. Transportkosten, Abstellgebühren, Mietstaplerkosten, Entsorgungskosten, Entschädigung für entgangene Nutzung, Folgeschäden an nicht garantierten Bauteilen )

    § 2

    1.

    Die Garantie umfaßt alle Bauteile des im Kaufvewrtrag beschriebenen Gerätes mit Ausnahme Teilen, die einem erhöhten natürlichen Verschleiß unterliegen, nämlich Auspuffanlagen einschließlich Katalysator, Kupplungs-, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Bereifung, Glühbirnen, Zündkerzen, Batterien, Schläuche, Scheibenwischerblätter, Keil-/Flachriemen, Relais, Unterbrecherkontakte, Gas- und Stoßdämpfer. Kleinere Undichtigkeiten, die eine Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen unterliegen nicht der Garantie.

    2.

    Die Garantiezeit ergibt sich aus der Garantievereinbarung

    3.

    Die Garantie gilt nur auf der im Kaufvertrag angebebenen Lieferadresse. Bei einer Standortverlegung werden etwaige Mehrkosten für An- und Abfahrt berechnet.

    § 3 Garantiesausschlüsse:

    KeineGarantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:

    a

    durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis

    b

    durch unsachgemäße, mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Verschmörung., Brand oder Explosion, durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige hoheitliche Eingriffe von Framd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind.

    c

    die durch die Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe entstehen, für die ein Dritter einzutreten hat.

    § 4 Pflichten des Käufers

    Der Käufer hat:

    a

    an dem Gerät die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten von der Firma Pflaumer Staplertechnik durchführen zu lassen.

    § 5 Anspruchsübergang und Verjährung

    Der Käufer ist berechtigt, alle Rechte aus der Garantie im eigenen Namen unmittelbar gegenüber der Firma Pflaumer Staplertechnik gelten zu machen

    § 6 Besondere Pflichten des Käufers

    a

    der Firma Pflaumer Staplertechnik den Schaden unverzüglich zu melden.

    b

    einem beauftragten der Fa. Pflaumer jederzeit die Untersuchung des Gerätes zu gestatten und ihm auf Verlangen die für die Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte zu erteilen

    c

    den Schaden nach Möglichkeit zu mindern und dabei die Weisungen der Fa. Pflaumer zu befolgen

    § 7 Folgen einer Pflichtverletzung

    Verletzt der Käufer eine der ihn betreffenden Pflichten, ist der Verkäufer von seiner Leistungspflicht aus der abgegebenen Garantie frei..

     

    11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort, für an uns zurückgegebene Mietgeräte und Zahlungen Karlsruhe. Gerichtsstand für beide Teile ist Karlsruhe. Dasselbe gilt für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß. Für unsere Klagen ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht zuständig. Es steht uns jedoch frei, auch das Landgericht anzurufen, wenn die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts angegeben ist.

    12. Reparaturen

    Bei Reparaturen gewähren wir eine Garantie von 6 Monaten bei Einschichtbetrieb. Bei Mehrschichtbetrieb entsprechend weniger. Telefonisch oder mündlich erteilte Aufträge sind schriftlich vom Besteller zu bestätigen. Unterbleibt diese Bestätigung, so gilt unsere Fassung der telefonischen oder mündlichenn Bestellungsaufnahme als verbindlich. Abrechnung erfolgt zu den zur Zeit gültigen Stundensätzen. Dem Servicetechniker ist die geleistete Arbeitszeit auf der von ihm vorgelegten Reparaturbescheinigung zu quittieren sowie Abschluss und ordnungsgemäße Durchführung der geleisteten Arbeiten zu bestätigen. Für selbst eingebaute Ersatzteile können wir keine Haftung übernehmen. Der Einsatz der Servicetechniker erfolgt nach unserer Wahl ab einem unserer Servicestützpunkte oder bei Bedarf durch von uns beauftragte Fremdfirmen. Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung. Bei gleichzeitiger Reparatur und  Garantiesreparatur an dem selben Gerät berechnen wir 50% der Fahrtkosten anteilig. Überstundenzuschläge ergeben sich wie folgt:

    Ab 16.30 Uhr und an Samstagen berechnen wir 50% Aufschlag, an Sonn- und Feiertagen 100% Aufschlag.

    Pfinztal, den 03.03.03